Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Am Kiesberg 2" im Ortsteil Hofbieber gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Die Beteiligung zur Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 (2) BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird abgesehen. Von einer Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 (4) BauGB wird abgesehen.
Das Planziel der Ergänzungssatzung „Am Kiesberg 2" gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB ist die Schaffung einer Baumöglichkeit für ein Wohngebäude in Hofbieber. Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück Nr. 52/2, Gemarkung Hofbieber, Flur 005, und kann der abgebildeten Karte entnommen werden. Der Geltungsbereich 1 beträgt ca. 695 m².
Der Entwurf des Bauleitplanes einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von
Montag, den 30.03.2026 bis
einschließlich Donnerstag, den 30.04.2026
Im Rathaus der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Bauamt, Zimmer 007, während folgender Dienststunden aus:
Öffnungszeiten Verwaltung: Mo., Mi., Do., Fr. - von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt, und nach telefonischer Vereinbarung.
Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter „https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauangelegenheiten/bauleitplanung" eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.
Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, oder auch per Email (info@hofbieber.de) vorgebracht werden.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich des Eingriffs erfolgt gemäß den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda innerhalb des räumlichen Teilgeltungsbereichs 2 als Maßnahme zur Umwandlung bzw. Entwicklung einer „Extensiv genutzten Weide mit deutlichen Vorkommen von Magerkeitsanzeigern" oder einer „Wiesenbrache" im Bereich des Flst. Nr.54/2, Flur 005, Gemarkung Hofbieber, in einer Größenordnung von ca. 2.900 m².
Umweltbezogene Informationen: Von einer Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 (4) BauGB wird abgesehen.
Es liegen noch keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Auf die Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB sind ergänzend § 1a Absatz 2 und 3 und § 9 Absatz 1a BauGB entsprechend anzuwenden; ihr ist eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nummer 1 BauGB beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro Dagmar Sippel, Großenlüder, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.de nachzulesen.
Hofbieber, 27. März 2026