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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber im Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 die Auslegung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber im Bereich „Mühlenstraße" im Ortsteil Niederbieber beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Gemarkung Niederbieber und kann der abgebildeten Karte entnommen werden. Das Planziel ist die Änderung von landwirtschaftlicher Fläche in gemischte Baufläche gem. § 5 (2) Nr. 1 BauGB und § 1 (1) Nr. 1 und 2 BauNVO. Das Gebiet ist über die bestehende Straße „Mühlenstraße"" erschlossen.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Mühlenstraße" im Ortsteil Niederbieber, umfasst die Flurstücke Flur 3, Flst. Nr. 34/2, 136/1 und 136/3 sowie in der Flur 4 die Flurstücke 76/5 teilweise und 76/6, Gemarkung Niederbieber.

 

 

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, den 30.03.2026 bis

einschließlich Donnerstag, den 30.04.2026

im Rathaus der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Zimmer 007, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt.

Öffnungszeiten Verwaltung: Mo., Mi., Do., Fr. - von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter „https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauangelegenheiten/bauleitplanung" eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Umweltbezogene Informationen:

Die Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 (4) BauGB liegt als Teil B der Begründung vor.

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Es liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:

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BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 26.06.2025 mit Anmerkungen zum Thema Flächenversiegelung, Verlust von Bodenfunktionen, Auswirkungen auf Klima, regionalplanerischen Vorgaben, zur Art und zum Maß der Bebauung, Vernichtung von Acker und zu den einzelnen Festsetzungen;

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz mit erheblichen Bedenken gegen die geplante Bauleit-planung aufgrund der besonders hohen Bodenwertzahl bis 70 und der besonderes schützenswerten Böden;

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Bauen und Wohnen, Immissionsschutz, mit Anregungen zu Ergänzungen hinsichtlich des Immissionsschutzgutachtens,

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz mit Hinweisen zur ortsnahen Versickerung und mit der Ergänzung der Angaben zur hydraulischen Leistungsfähigkeit des vorhandenen Mischwasserkanals;

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Natur und Landschaft mit Anregungen zu Umfang und Inhaltes des Umweltberichts bzw. Angaben zur Kompensation, zur Ortsrandeingrünung und zum Thema Beleuchtung;

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Landwirtschaft mit Anregungen zu näheren Angaben des erforderlichen Abstands zur landwirtschaftlichen Nutzung (Tierhaltung);

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Regierungspräsidium Kassel, Abt. Immissionsschutz v. 26.06.25 mit Aussagen zur Zuordnung von Wohnnutzungen sowohl im MD1 als auch im MD2.

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Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, oder auch per Email (info@hofbieber.de) vorgebracht werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.de nachzulesen.

Hofbieber, den 27.03.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister