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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 44 „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber (Entwurf)

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 18.09.2025 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Mühlenstraße" im Ortsteil Niederbieber, beschlossen und die vorgebrachten Anregungen und Bedenken gewürdigt. In der Sitzung des Bauausschusses vom 19.02.26 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Gemarkung Niederbieber und kann der abgebildeten Karte entnommen werden.

Der Bebauungsplan Nr. 44 „Mühlenstraße" im Ortsteil Niederbieber umfasst die Flurstücke Flur 3, Flst. Nr. 34/2, 136/1 und 136/3 sowie in der Flur 4 die Flurstücke 76/5 teilweise und 76/6, Gemarkung Niederbieber.

Planungsziel ist die Ausweisung eines Dorfgebietes für einen landwirtschaftlichen Teil im Norden sowie für die Siedlungsentwicklung als ergänzende Bebauung im Süden des Planbereichs. Die betreffenden Grundstücke sind bereits über die „Mühlenstraße"" erschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, den 30.03.2026 bis

einschließlich Donnerstag, den 30.04.2026

im Rathaus der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Zimmer 007, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt.

Öffnungszeiten Verwaltung: Mo., Mi., Do., Fr. - von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr und nach telefonischer Vereinba-rung.

Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter „https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauangelegenheiten/bauleitplanung" ein-gestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Umweltbezogene Informationen:

Die Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 (4) BauGB liegt als Teil B der Begründung vor.

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Es liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:

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BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 26.06.2025 mit Anmer-kungen zum Thema Flächenversiegelung, Verlust von Bodenfunktionen, Aus-wirkungen auf Klima, regionalplanerischen Vorgaben, zur Art und zum Maß der Bebauung, Vernichtung von Acker und zu den einzelnen Festsetzungen;

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz mit erheblichen Bedenken gegen die geplante Bauleit-planung aufgrund der besonders hohen Bodenwertzahl bis 70 und der besonderes schützenswerten Böden;

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Bauen und Wohnen, Immissionsschutz, mit Anregungen zu Ergänzungen hinsichtlich des Immissionsschutzgutachtens,

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz mit Hinweisen zur ortsnahen Versickerung und mit der Ergänzung der Angaben zur hydraulischen Leistungsfähigkeit des vorhandenen Mischwasserkanals;

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Natur und Landschaft mit Anregungen zu Umfang und Inhaltes des Umweltberichts bzw. Angaben zur Kompensation, zur Ortsrandeingrünung und zum Thema Be-leuchtung;

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Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 24.06.25, Fachdienst Landwirtschaft mit Anregungen zu näheren Angaben des erforderlichen Abstands zur land-wirtschaftlichen Nutzung (Tierhaltung);

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Regierungspräsidium Kassel, Abt. Immissionsschutz v. 26.06.25 mit Aussagen zur Zuordnung von Wohnnutzungen sowohl im MD1 als auch im MD2.

Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, oder auch per Email (info@hofbieber.de) vorgebracht werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.de nachzulesen.

Hofbieber, den 27.03.2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hofbieber
Markus Röder,
Bürgermeister