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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtlichte Bekanntmachung

Feststellung von Nachrückern für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. Nr. 26 S. 318) sowie Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Nr. 65, S. 915).

Frau Luisa Herget (FDP) hat ihr Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt und verliert somit ihren Sitz in der Gemeindevertretung (§ 33 Abs. 1 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG).

Nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) tritt an ihre Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages entsprechend der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen, somit wird als nachrückender Bewerber festgestellt:

Wahlvorschlag FDP

Uwe Enders, Zur Günze 1, Hofbieber

Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß §§ 25-27 KWG binnen zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Hofbieber Frau Lioba Vogler, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Einspruch erhoben werden.

Hofbieber, 28.04.2023

Gez. Lioba Vogler
Gemeindewahlleiterin