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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung "Langenberg“

in der Gemarkung Elters

In der vereinfachten Umlegung BVBU 03851542, Gemarkungen Elters, Flur 11 „Langenberg“ wird nach § 83 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Umlegungsbeschluss vom 05.03.2025 am 15.04.2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtzustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Umlegungsbeschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile werden Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen sind fällig.

Hofbieber, den 25.04.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister
(Siegel)