Feststellung von Nachrückern für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr.8).
Florian Wehner (CDU)
Peter Reinhard (CDU)
Patricia Nensel (CDU)
Adrian Krieger (CDU)
Bernd Wiegand (CWE)
haben durch die Annahme ihrer Wahl zu Beigeordneten der Gemeinde Hofbieber, ihren Sitz in der Gemeindevertretung verloren.
Nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) tritt an ihre Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages entsprechend der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen, somit werden als nachrückender Bewerber festgestellt:
Wahlvorschlag CDU
Thomas Mihm, Langenbieber
Stephan Möller, Elters
Simon Scholz, Hofbieber
Thorsten Jordan, Wittges
Wahlvorschlag CWE
Martin Abel, Hofbieber
Feststellung eines Nachrückers für den Ortsbeirat Wiesen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr.8).
Patricia Nensel hat durch die Annahme ihrer Wahl zur Beigeordneten der Gemeinde Hofbieber ihren Sitz im Ortsbeirat Wiesen verloren.
Als Nachrücker erhält Maximilian Lisken einen Sitz im Ortsbeirat Wiesen.
Gegen vorstehende Feststellungen kann gemäß §§ 25-27 KWG binnen zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Hofbieber Frau Lioba Vogler, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Einspruch erhoben werden.
Hofbieber, 08.05.2026