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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hofbieber

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber am 23.04.2026 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung vom 28.05.2021 beschlossen:

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Ausschüsse

(1)

Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

 

1.

Haupt- und Finanzausschuss

 

2.

Ausschuss für Bauwesen, Planung, Verkehr, Energie, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft

 

3.

Ausschuss für Sport, Sozialwesen, Familie, Jugend, Senioren, Kultur, Tourismus und Wirtschaftsförderung

 

4.

Ausschuss für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung

(2)

Die Ausschüsse haben sieben Mitglieder und setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammen.

Inkrafttreten

Diese Änderung der Hauptsatzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.

Hofbieber, 24.04.2026

 

Der Gemeindevorstand der
 
Gemeinde Hofbieber

(Siegel)

 

 

Gez.: Markus Röder
 
Bürgermeister