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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Die Gemeindevertretung hat am 09.11.2023 die Nachtragshaushaltssatzung 2023 beschlossen. Nachdem die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda die erforderliche Genehmigung erteilt hat, kann die Nachtragshaushaltssatzung 2023 bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung am 09.11.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht

um €

vermindert

um €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher €

auf nunmehr€ festgesetzt

a) im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

die Erträge

501.500 €

16.700 €

13.232.950 €

13.717.750 €

die Aufwendungen

806.400 €

312.800 €

13.209.850 €

13.703.450 €

der Saldo

23.100 €

14.300 €

im außerordentlichen Ergebnis

die Erträge

die Aufwendungen

der Saldo

Jahresergebnis

304.900 €

296.100 €

23.100 €

14.300 €

b) im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

561.000 €

729.600 €

168.600 €

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen

486.000 €

4.394.000 €

3.908.000 €

die Auszahlungen

486.000 €

6.310.000 €

5.824.000 €

der Saldo

0 €

-1.916.000 €

-1.916.000 €

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

0 €

1.911.000 €

1.911.000 €

die Auszahlungen

15.000 €

675.000 €

690.000 €

der Saldo

15.000 €

1.236.000 €

1.221.000 €

Finanzmittelüberschuss am Ende des Haushaltsjahres

15.000 €

561.000 €

49.600 €

-526.400 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.730.000 € um 56.000 € erhöht und damit auf 3.786.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 09.11.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die Regelungen des bisherigen § 7 werden nicht geändert.

Hofbieber, 10.11.2023

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Hofbieber

(Siegel)

gez. Markus Röder, Bürgermeister

Öffentliche Auslegung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Es wird hiermit bekanntgemacht, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit allen Anlagen gemäß § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 15.01.2024 bis 23.01.2024 während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer 105, öffentlich ausliegt.

Hofbieber, 12.01.2024

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hofbieber
gez. Markus Röder, Bürgermeister