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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hofbieber

Abbildung: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße K4“ im Ortsteil Hofbieber (unmaßstäbliche Abbildung, genordet)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße K4“ im Ortsteil Hofbieber, Gemeinde Hofbieber

Geltungsbereich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in der Sitzung am 11.05.2023 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 43 für den Bereich „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße K4“ im Ortsteil Hofbieber gefasst. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich südlich der Raiffeisenstraße und umfasst in der Gemarkung Hofbieber Flur 16 das Flurstück 54 mit einer Fläche von ca. 6319,59 m². Das Satzungsgebiet ist auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bestehen konkrete Absichten zur Errichtung eines Lager-, Garagen- und Fahrzeugparks. Das Satzungsgebiet wird derzeit im Regionalplan Nordhessen 2009 als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand“ ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan vom 24.07.1998 weist das Planungsgebiet als „Gewerbliche Baufläche“ aus.

Das Plangebiet umfasst eine Baufläche in Ortsrandlage. Trotz der definierten Ortsrandlage ist das Planungsgebiet durch umliegende Bebauung gewerbliche geprägt und umschließt das Planungsgebiet in kurzer Entfernung dreiseitig Richtung Süden, Wersten und Osten. Eine weitere Wohnbebauung ist aufgrund des nördlich gelegenen Friedhofs unwahrscheinlich. Es befindet sich bereits ein teilweise frequentiv genutzter Parkplatz nördlich des Planungsgebiets im Zusammenhang mit dem Friedhof.

Umweltrelevante Informationen

Für den Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße K4“ im Ortsteil Hofbieber, Gemeinde Hofbieber wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 in Verbindung mit § 2a BauGB durchgeführt. Aufgrund der bereits vollzogenen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. sonstige Informationen verfügbar:

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Abschnitt zur Umweltentwicklung (Kapitel 6) der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 Ortsteil Hofbieber „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße K4“

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Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 17.04.2023

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Stellungnahme des BUND vom 30.01.2023: Hinweis auf Lichtemissionen nachts und Zaunhöhe Beginn ab +15 cm auf Einzelfundamenten für Artenschutz

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Stellungnahme vom Regierungspräsidium Kassel / Abt. Wasserwirtschaft/Altlasten vom 05.01.2023: Hinweis auf Gewässerrandstreifen (§23 HWG)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Das zuvor nach § 13 BauGB durchgeführte Verfahren wird in Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Kassel in § 12 BauGB fortgesetzt. Die zuvor durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eingegangene Stellungnahmen werden berücksichtigt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Planzeichnungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

Dienstag, 30.05.2023, bis einschließlich Freitag, 30.06.2023,

in der Gemeindeverwaltung Hofbieber (Bauabteilung – Zimmer 007, Schulweg 5, 36145 Hofbieber) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

Montag bis Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie Dienstag

von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr

und nach Terminvereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail der Gemeinde Hofbieber (info@hofbieber.de) bzw. beim beauftragten Planungsbüro Betreffs „Bebauung Gewerbegrundstück in Hofbieber – südliche Raiffeisenstraße K4“ vorgebracht werden.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschl. der Begründung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber(https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private-bauangelegenheiten/bauleitplanung/) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf der Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/“.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hofbieber deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß $ 4b BauGB Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Hofbieber, 12.05.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister