Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Hofbieber für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Fulda und den Strafkammern des Landgerichts Fulda.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Fulda und das Amtsgericht Fulda gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30. Mai bis 05 Juni 2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus: Gemeindeverwaltung Hofbieber, Ordnungsamt, Schulweg 5, 36145 Hofbieber (während den allgemeinen Öffnungszeiten).
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll (während den allgemeinen Öffnungszeiten) beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Ordnungsamt, Schulweg 5, 36145 Hofbieber Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Hofbieber, 26.05.2023