Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 (1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 die Frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Gemarkung Niederbieber und kann der abgebildeten Karte entnommen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 44 „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber umfasst die Flurstücke Flur 3, Flst. Nr. 34/2, 136/1 und 136/3 sowie in der Flur 4 die Flurstücke 76/5 teilweise und 76/6, Gemarkung Niederbieber.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Dorfgebietes für einen landwirtschaftlichen Teil im Norden sowie für die Siedlungsentwicklung als ergänzende Bebauung im Süden des Planbereichs. Die betreffenden Grundstücke sind bereits über die „Mühlenstraße““ erschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von
Montag, den 26.05.2025 bis einschließlich Freitag, den 27.06.2025
im Rathaus der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Zimmer 007, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt.
Öffnungszeiten Verwaltung: Mo., Mi., Do., Fr. - von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter „https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauangelegenheiten/bauleitplanung“ ein-gestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.
Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, oder auch per Email (info@hofbieber.de) vorgebracht werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.de nachzulesen.
Hofbieber, den 23.05.2025