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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber im Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber

Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 die Frühzeitige Beteiligung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber im Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber beschlossen. Dies wurde am 28.03.2025 im „Blickpunkt Hofbieber“ öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Gemarkung Niederbieber und kann der abgebildeten Karte entnommen werden. Das Planziel ist die Änderung von landwirtschaftlicher Fläche in gemischte Baufläche gem. § 5 (2) Nr. 1 BauGB und § 1 (1) Nr. 1 und 2 BauNVO. Das Gebiet ist über die bestehende Straße „Mühlenstraße““ erschlossen.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber, umfasst die Flurstücke Flur 3, Flst. Nr. 34/2, 136/1 und 136/3 sowie in der Flur 4 die Flurstücke 76/5 teilweise und 76/6, Gemarkung Niederbieber.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, den 26.05.2025 bis einschließlich Freitag, den 27.06.2025

im Rathaus der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Zimmer 007, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt.

Öffnungszeiten Verwaltung: Mo., Mi., Do., Fr. - von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter „https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauangelegenheiten/bauleitplanung“ eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, oder auch per Email (info@hofbieber.de) vorgebracht werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.de nachzulesen.

Hofbieber, den 23.05.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister