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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden und Nachrücken von Gemeindevertretern

Feststellung von Nachrückern für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr.8).

Martin Abel gewählter Vertreter der CWE hat auf sein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet und verliert somit seinen Sitz in der Gemeindevertretung (§ 33 Abs. 1 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG). Martina Schaum gewählte Vertreterin der CWE hat als Nachrückerin einen Sitz in der Gemeindevertretung erhalten. Martina Schaum verzichtet auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung und verliert somit ebenfalls ihren Sitz in der Gemeindevertretung (§ 33 Abs. 1 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG).

Nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) tritt an ihre Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages entsprechend der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen, somit wird als nachrückender Bewerber festgestellt:

Wahlvorschlag CWE

Robert Bauer, Ortsteil Hofbieber

Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß §§ 25-27 KWG binnen zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Hofbieber Frau Lioba Vogler, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Einspruch erhoben werden.

Hofbieber, 22.05.2025

gez. Lioba Vogler
Gemeindewahlleiterin