Dankenswerterweise werden in der Regel von Landwirten und Jagdpächtern die Banketten und Randbereiche von Wirtschaftswegen (Feld- und Waldwege) teils im Zusammenhang mit der Silo- oder Heuernte gemäht oder gemulcht.
Dies ist auch zwingend erforderlich, um eine ungehinderte Verkehrsführung für landund forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu ermöglichen, was damit insbesondere bei Begegnungsverkehr auch Wanderern und Radfahrern zu Gute kommt.
Damit wird auch eine Verbuschung der Randbereiche verhindert und eine unbeeinträchtigte Nutzung der Wege ermöglicht.
Bei Hauptwirtschaftswegen muss dieses Freihalten der Banketten baldmöglichst bei entsprechendem Bewuchs erfolgen, um in der Erntezeit eine Gefährdung für alle Nutzer der Wege auszuschließen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Im Interesse des Naturschutzes weisen wir jedoch darauf hin, dass insbesondere an untergeordneten Feld- und Waldwegen mit wenig Verkehr und in sensiblen Bereichen wie Böschungen, wo schützenswerte heimische Pflanzen stehen, das Mähen/Mulchen entsprechend der Vegetation möglichst nicht vor Ende Juli eines jeden Jahres erfolgen sollte.
Böschungen und Feldraine, die nicht verkehrsrelevant sind, sollten zudem möglichst nur 1 mal jährlich (frühestens Ende Juli) gemäht werden, weil hier viele seltene Blumen und sonstige Pflanzen, Insekten und bedrohte Tierarten ihren Lebensraum haben.
Wenn die Pflanzen die Möglichkeit bekommen, vor dem Abmähen Samen zu bilden, kann damit der Fortbestand einer Vielzahl von seltenen Blumen, sowie der Schutz von Insekten, Vögeln und Kriechtieren gewährleistet werden. Wir appellieren daher an alle, die unsere Wirtschaftswege pflegen, dies dort wo es die Verkehrssicherungspflicht zulässt, nicht bereits nach dem 1. Siloschnitt, sondern so spät wie möglich durchzuführen.
Herzlichen Dank im Interesse unserer artenreichen Landschaft.