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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergänzungssatzung „Am Kiesberg 2“ gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB im Ortsteil Hofbieber

Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Am Kiesberg 2" im Ortsteil Hofbieber gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Die Beteiligung zur Ergänzungssatzung wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 (2) BauGB von 30.03. bis 30.04.26 durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde abgesehen. Von einer Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Das Planziel der Ergänzungssatzung „Am Kiesberg 2“ gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB ist die Schaffung einer Baumöglichkeit für ein Wohngebäude in Hofbieber. Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf das Flurstück Nr. 52/2, Gemarkung Hofbieber, Flur 005, und kann der abgebildeten Karte entnommen werden. Der Teil-Geltungsbereich 1 beträgt ca. 520 m². Aufgrund von geringfügigen Veränderungen an den Teil-Geltungsbereichen 1 und 2 wird eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchgeführt.

 

 

Gegenüber dem Entwurfsstand vom 15.01.2026 wurde die nördliche private Grünfläche aus dem Teil-Geltungsbereich 1 entfernt und der Teil-Geltungsbereich 2 für den Ausgleich nach Süden verlängert. Die Flächenangaben verändern sich dabei nur unwesentlich.

Der Entwurf des Bauleitplanes mit Stand vom 29.05.26 einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, den 22.06.2026 bis Freitag, den 10.07.2026

im Rathaus der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Bauamt, Zimmer 007, während folgender Dienststunden aus:

Öffnungszeiten Verwaltung: Mo., Mi., Do., Fr. - von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt, und nach telefonischer Vereinbarung.

Die Unterlagen werden auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter „https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauangelegenheiten/bauleitplanung“ eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.

Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, oder auch per Email (info@hofbieber.de) vorgebracht werden.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich des Eingriffs erfolgt gemäß den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda innerhalb des räumlichen Teil-Geltungsbereichs 2 als Maßnahme zur Umwandlung bzw. Entwicklung einer „Extensiv genutzten Weide mit deutlichen Vorkommen von Magerkeitsanzeigern“ oder einer „Wiesenbrache“ im Bereich des Flst. Nr.54/2, Flur 005, Gemarkung Hofbieber, in einer Größenordnung von ca. 2.900 m².

Umweltbezogene Informationen: Von einer Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Umweltbezogene Stellungnahmen:

Es liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 27.04.26, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz mit Hinweisen zum anfallenden häuslichen Schmutzwasser sowie zum anfallenden Niederschlagswasser;

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.4, Abt. Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, vom 22.04.26, mit Hinweisen auf die mögliche Gefahrenlage bei Starkregen bei dem zu bebauenden Grundstück;

Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.2, Abt. Grundwasserschutz und Bodenschutz v. 07.04.26 mit Aussagen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, zum vor- und nachsorgenden Bodenschutz sowie Altlasten.

Im Rahmen der erneuten Auslegung wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben in Bezug auf die Änderung der Teil-Geltungsbereiche 1+2.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro Dagmar Sippel, Großenlüder, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.de nachzulesen.

Hofbieber, 19.06.2026

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister