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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 26/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus der 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber am 18.06.2026

T a g e s o r d n u n g:

Der Vorsitzende Martin Herbst eröffnet die Sitzung im Gemeindezentrum Hofbieber und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

I. Beschlüsse

1.

Beratung und Beschlussfassung der Neufassung der Hauptsatzung Gemeinde Hofbieber

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung von Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hofbieber in der vorliegenden Form.

2.

Beratung und Beschlussfassung der Neufassung der Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hofbieber

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand, Gemeindevertreter Reith für den Ausschuss für Sport, Sozialwesen, Familie, Jugend, Senioren, Kultur, Tourismus und Wirtschaftsförderung und Oliver Leitsch für die CDU-Fraktion die Neufassung der Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hofbieber in der vorliegenden Form.

3.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Romstadt für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Auslegung des Entwurfs zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der Anlage 04 i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gewertet und abgewogen.

b)

Feststellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 6 Abs. 6 BauGB die 23. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber, in dem im beigefügten Plan dargestellten Bereich.

c)

Bekanntmachung

Die Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans wird nach Eingang ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

4.

Bebauungsplan Nr. 44 „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Romstadt für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 44 „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend der Anlage 04 i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB gegen-einander und untereinander gewertet und abgewogen.

b)

Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß §10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 44 „Mühlenstraße“, im Ortsteil Niederbieber, in dem im beigefügten Plan dargestellten Bereich, als Satzung.

c)

Bekanntmachung

Der Bebauungsplan wird nach Erteilung und Bekanntmachung der Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

5.

Beratung und Beschlussfassung über Ehrungen mit Ehrenbezeichnungen nach Hauptsatzung

Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, folgende Ehrenbezeichnungen zu verleihen. Die dafür in der Hauptsatzung genannten Voraussetzungen sind gegeben.

Walter Hohmann, Wittges - Ehrenortsvorsteher

Waltraud Flügel-Büttner, Danzwiesen (Milseburg) - Ehrenortsvorsteherin

Klaus Hahner, Niederbieber - Ehrenortsvorsteher

Hubertus Vilmar, Langenberg - Ehrenortsvorsteher

Der Vollzug der Ehrungen erfolgt unter TOP 9.

II. Informationen, Sonstiges

6.

Bericht zum Jahresabschluss Gemeinde und Eigenbetrieb 2025

Die Gemeindevertretung wird über die Zahlen der geprüften Jahresabschlüsse 2025 der Gemeinde Hofbieber und des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber informiert.

7.

Bericht zum Haushaltsvollzug gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zum Haushaltsvollzug gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO zum Ende des 1. Quartals, Stand 31.03.2026, zur Kenntnis.

8.

Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Themen

Bürgermeister Röder berichtet zu aktuellen Themen.

9.

Ehrungen

Bürgermeister Röder hält die Laudatio und vollzieht die unter TOP 5 beschlossenen Ehrungen gemeinsam mit Vorsitzendem Herbst.

Walter Hohmann, Wittges

Waltraud Flügel-Büttner, Danzwiesen (Milseburg)

Klaus Hahner, Niederbieber

Hubertus Vilmar, Langenberg

Vorsitzender Herbst kündigt die nächste Sitzung der Gemeindevertretung für Donnerstag, 10.09.2026, 19:30 Uhr, an und schließt die Sitzung der Gemeindevertretung.

Im Anschluss an die Sitzung hält Bürgermeister Röder die Laudatio für Oliver Quanz, Niederbieber, und händigt ihm im Auftrag des Hessischen Ministerpräsidenten und des Landrats den Ehrenbrief des Landes Hessen aus.