Der Bauausschuss der Gemeinde Hofbieber hat am 11.06.2026 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Tanner Straße 36“ im Ortsteil Schwarzbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB einzuleiten.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Standortes zu schaffen und damit die örtliche Betreuungsinfrastruktur bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich in der Gemarkung Schwarzbach, Flur 4, über das Flurstück 19/1 mit einer Größe von ca. 4.815 m² und ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Tanner Straße 36“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung mit Umweltbericht liegt in der Zeit vom
06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB aus.
Während dieser Zeit kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Bauamt, Zimmer 007 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag – Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr, sowie zusätzlich |
| Dienstag: | 16:30 – 17:30 Uhr |
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher Feiertag Feiertag fällt und nach telefonischer Vereinbarung.
Die Planungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private- bauangelegenheiten/bauleitplanung
Auf die entsprechende Planung wird auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z hingewiesen.
Die Öffentlichkeit hat in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
Stellungnahmen können innerhalb der Beteiligungsfrist beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber oder elektronisch (info@hofbieber.de) vorgebracht werden.
Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Planungsbüro beauftragt. (§ 4b BauGB).
Hofbieber, 01.07.2026