Die Sommerferien stehen vor Tür - und damit die Hauptreisezeit für Familien. Höchste Zeit also, auch die Gültigkeit der Reisedokumente zu prüfen. Denn was viele Eltern nicht wissen: Seit 1. Januar 2021 ist eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, wonach Kinderreisepässe nur noch ein Jahr gültig sind.
Falls die Pässe Ihrer Kinder abgelaufen sind, können Sie einen Termin im Bürgerbüro der Gemeinde Hofbieber vereinbaren - oder Sie kommen ohne Termin - während der Sprechzeiten - im Bürgerbüro vorbei. Sprechzeiten des Bürgerbüros sind montags- bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Wer mit Kindern wegfährt, muss einiges beachten. Auch die ganz Kleinen brauchen für Reisen ins Ausland einen Kinderreisepass, und genau bei diesem müssen Eltern seit dem vergangenen Jahr besonders wachsam sein.
Aufgrund der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2021 sind Kinderreisepässe, die seit diesem Tag ausgestellt wurden nur noch ein Jahr gültig. Ist das Ende dieses Zeitraums noch nicht erreicht, kann der Kinderreisepass um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr brauchen Kinder dann einen Personalausweis oder Reisepass. Bitte beachten Sie, dass die Person, für die das Ausweisdokument bestimmt ist zwingend bei der Beantragung anwesend ist.
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen. B
Bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde