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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung nach §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemarkung:

Hofbieber 

Lage:

„Im Kreuzfeld“ 

Verfahrensnummer:

BVBU 04080981 

In der vereinfachten Umlegung für das Gebiet „Im Kreuzfeld“ in der Gemarkung Hofbieber wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 12.05.2025 am 03.07.2026 unanfechtbar geworden ist.

Mit der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand, durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstückteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen sind fällig.

Hofbieber, 10.07.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber
gez. Markus Röder
Bürgermeister