Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 11.12.2024 (Az: RPKS-21-61 a 1213/1-2024/1) mitgeteilt, dass die von der Gemeindevertretung am 31.10.2024 beschlossene 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Fuldaer Straße“ gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt wird. Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht; die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der räumliche Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans besteht aus zwei räumlichen Teilgeltungsbereichen und umfasst Flächen in der Gemarkung Hofbieber, Flur 8 und 16. Das Planziel der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ zulasten einer „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ innerhalb des nördlichen Teilgeltungsbereiches sowie zulasten von „Gewerblicher Baufläche“ im südlichen Teilgeltungsbereich; für den Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Gewässers Manggraben werden hier zudem Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung wird im Rathaus der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer 007, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hofbieber, den 17.01.2025