In der vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Kleinsassen, Flur 1, im Verfahrensgebiet „L 3330“ wird nach § 83 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht, dass der Umlegungsbeschluss vom 14.06.2022 am 24.07.2022 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtzustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).
Soweit im Umlegungsbeschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile werden Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 BauGB).
Die Geldleistungen sind fällig.
Zahlungen richten Sie bitte an die Umlegungsstelle (Gemeinde Hofbieber)
IBAN: DE54 5305 0180 0025 0000 16 bei der Sparkasse Fulda oder an
IBAN: DE04 5306 2350 0000 0006 47 bei der Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg mit dem Vermerk „Vereinfachte Umlegung L 3330, Kleinsassen“.
| Hofbieber, den 29.Juli 2022 | Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber Florian Wehner 1. Beigeordneter |
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