Der Vorsitzende Martin Herbst eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung im Gemeindezentrum Hofbieber und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
I. Beschlüsse
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.05.2022 | |
| Zur Niederschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.05.2022 werden keine Einwände erhoben. | ||
| 2. | Beratung und Beschlussfassung zur Ablösung eines Erbbaurechtes im Ortsteil Langenbieber | |
| Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und von Gemeindevertreter Plappert für den Bauausschuss und für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung zur Ablösung eines Erbbaurechtes im Ortsteil Langenbieber. | ||
| 3. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Borneller Weg“ im Ortsteil Schwarzbach | |
| a) | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB | |
| Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, für den Bereich „Borneller Weg 10“ im Ortsteil Schwarzbach eine Ergänzungsatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. | ||
| Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Borneller Weg 10“ befindet sich im Süden der Ortslage von Schwarzbach im westlichen Anschluss an den Borneller Weg laut Anlage. Von der Planung betroffen wird lediglich das Flurstück 61/1 (teilweise), in der Flur 10, Gemarkung Schwarzbach. Das Satzungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1.350 m² und wird noch vermessen. | ||
| b) | Billigung des Entwurfes und Beschluss der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB | |
| Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, beschließt die Gemeindevertretung, den Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich „Borneller Weg 10“ im Ortsteil Schwarzbach zu billigen und den Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planaufstellungsverfahren zu beteiligen. | ||
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße (K 4)“ im Ortsteil Hofbieber | |
| Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss und für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße (K 4)“ im Ortsteil Hofbieber zu fassen. | ||
| Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im südwestlichen Anschluss an die Kreisstraße 4, im nördlichen Anschluss an den Ortskern von Hofbieber. Er umfasst in der Gemarkung Hofbieber, Flur 15, das Flurstück 1 (teils) sowie in der Flur 16, das Flurstück 54 (teils). Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 6.350 m². | ||
| Im Rahmen der weiterführenden Bauleitplanung wird der Investor zur Vorstellung seines Konzeptes gebeten. | ||
| Informationen, Sonstiges | ||
| 5. | 229. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2021: Städte und Gemeinden“ | |
| Bürgermeister Röder präsentiert die wesentlichen Eckpunkte und Ergebnisse der 229. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2021: Städte und Gemeinden“. | ||
| Die Gemeindevertretung nimmt die vom Hessischen Rechnungshof vorgelegten Prüfungsergebnisse der 229. Vergleichenden Prüfung "Haushaltsstruktur 2021: Städte und Gemeinden" zur Kenntnis. | ||
| Regelmäßig werden die hessischen Kommunen im Quervergleich durch den Rechnungshof bewertet. Für Hofbieber zeigt das „Benchmarking“ von insgesamt 18 hessischen Kommunen gute Ergebnisse in Haushaltslage, Bewirtschaftung des Kindergartenwesens und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, um einige Bereiche der umfassenden Prüfung zu benennen. Ein Schwerpunkt der Prüfung lag im Bereich Tourismus und bei einem jährlichen Umsatzvolumen in dieser Sparte von 9 Mio. € wurden als potenzielle Wertschöpfung für Hofbieber davon 3 % mit rd. 270.000 € quantifiziert. Unter der Überschrift „Bautätigkeit“ wurde mit deutlichem Abstand zu den restlichen 17 Städten und Gemeinden der größte Zuwachs an Wohnflächen in Hofbieber festgestellt. | ||
| 6. | Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Themen | |
| Im Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Themen wurde rückblickend der sehr erfolgreiche Centmarkt und die Eröffnung des Freibades Bieberstein mit Schwimmbadfest betrachtet. | ||
| Die Kinderkrippe als neuer Bestandteil der Kita Langenbieber eröffnet nach den Sommerferien, der „Tag der offenen Tür“ findet am 23.09.2022 statt. | ||
Weitere erfreuliche Nachrichten konnte Bürgermeister Markus Röder zu Förderbescheiden zur Solarabsorberanlage und Wärmepumpe für das Freibad Bieberstein, zu DlCaI-Maßnahmen im Feldwegebau und zum Feuerwehrhaus Schwarzbach überbringen.
Vorsitzender Herbst kündigt die nächsten Sitzungen an:
Donnerstag, 22.09.2022, 19:30 Uhr, Sitzung Haupt- und Finanzausschuss sowie Bauausschuss, zu TOP „Neufassung der Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hofbieber“ mit Ausschuss für Sport, Sozialwesen, Familie, Jugend, Senioren, Kultur, Tourismus und Wirtschaftsförderung
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung der Gemeindevertretung.