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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hofbieber, Ortsteil Hofbieber

Abbildung genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan Nr. 42 „Fuldaer Straße“

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Fuldaer Straße“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 sollen die im Bereich des Ortseinganges beidseits der Fuldaer Straße bestehenden gewerblichen und gemischten Nutzungen einschließlich der zugehörigen Verkehrsflächen bauplanungsrechtlich gesichert und im Bereich südlich der Fuldaer Straße in Richtung der Landesstraße L 3174 zugleich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung von ergänzenden Baugrundstücken für gemischte Nutzungen im Zuge der Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Darüber hinaus soll mit dem Bebauungsplan das Baurecht für die Erneuerung und Umgestaltung der Fuldaer Straße, für die Errichtung eines die Landesstraße unterquerenden und in Richtung der Ortslage weitergeführten Radweges sowie für die Umgestaltung und Neuordnung der bestehenden Anbindung der Raiffeisenstraße an die Kreisstraße K 4 geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Ortslage von Hofbieber und umfasst Flurstücke beidseits der Fuldaer Straße und Raiffeisenstraße sowie den Knotenpunkt der Fuldaer Straße und Landesstraße L 3174 mit einen Abschnitt der Straße Im Kreuzfeld und den Knotenpunkt der Raiffeisenstraße und Kreisstraße K 4. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO und eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO sowie die Schaffung des Baurechts für die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung, Ergänzung und Umgestaltung der entsprechenden Straßen und Verkehrsflächen. Zudem wird der gesetzliche Gewässerrandstreifen des Manggrabens bauleitplanerisch gesichert. Den durch den Bebauungsplan vorbereiteten zusätzlichen und nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft werden als Ausgleich entsprechende Ökopunkte aus den Ökokontomaßnahmen „Nutzungseinstellung/Prozessschutz“ mit dem Ziel der natürlichen Waldentwicklung in der Gemarkung Elters, Flur 5, Flurstück 15 und Flur 6, Flurstücke 1 und 3, in der Gemarkung Langenbieber, Flur 3, Flurstück 85/2, in der Gemarkung Obernüst, Flur 2, Flurstück 1 sowie in der Gemarkung Schwarzbach, Flur 20, Flurstück 5/2, zugeordnet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Geotechnischer Bericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von

Montag, dem 12.08.2024 bis einschließlich Freitag, dem 13.09.2024

im Internet unter der Adresse www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private-bauangelegenheiten/bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer 007, zu den nachfolgend genannten Dienststunden der Verwaltung:

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

8.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse karl-otto.henkel@hofbieber.de möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

a)

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Kapitel zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Planes, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Umgang mit Fläche, Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, zur Nutzung von Energie, eingesetzten Stoffen und Techniken sowie Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei:

-

Boden und Fläche: Rechtliche Grundlagen, Bestandsbeschreibung, Bodenempfindlichkeit, Bodenentwicklungsprognose, Altlasten und Bodenbelastungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

-

Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Sicherung der Gewässer und der Gewässerrandstreifen, Eingriffsbewertung.

-

Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bestandsbeschreibung, Starkregenereignisse, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

-

Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung (Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen) und Eingriffsbewertung.

-

Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Darlegung der Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages.

-

Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Schutzgebiete sowie Eingriffsbewertung.

-

Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung mit Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope und Flächen mit rechtlicher Bindung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung.

-

Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung.

-

Landschaft: Bestandsbeschreibung, Beschreibung eingriffsminierender Maßnahmen und Eingriffsbewertung.

-

Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Schutzgüter Wohnen und Erholung, Eingriffsbewertung.

-

Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Verweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmalen.

-

Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind.

-

Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter.

Hinzu kommt die Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Eingriffskompensation. Ferner umfasst der Umweltbericht eine Prognose der voraussichtlichen Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-Durchführung der Planung, Angaben zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete und zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die getroffene Standortwahl sowie Ausführungen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), eine Zusammenfassung sowie eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen.

b)

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Rechtliche Rahmenbedingungen, Beschreibung des Vorhabens und des Plangebietes, Abschichtung zur Betroffenheit von Artengruppen, Wirkungen des Vorhabens sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten, Maßnahmenübersicht und Fazit. Unter Berücksichtigung der formulierten Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen kann das Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ausgeschlossen werden.

c)

Geotechnischer Bericht: Beschreibung des Bauvorhabens und Sachlage sowie der Baugrundverhältnisse, Gründungsbeurteilung und Schlussbemerkungen. Im Ergebnis zeigt sich der gewachsene Boden organoleptisch unauffällig.

d)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

-

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Eschwege (22.03.2024): Hinweise zu Beleuchtung und Emissionen.

-

Industrie- und Handelskammer Fulda (08.03.2024): Hinweis zu Emissionen.

-

Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Bauen und Wohnen (19.03.2024): Hinweise zum Gewässerrandstreifen und zur Entwässerung; Anregung zu gesetzlich geschütztem Biotop und zu Kompensationsmaßnahmen, Hinweis zu Löschwasserversorgung und Trinkwassernetz.

-

Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (15.03.2024): Hinweise zu Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz sowie zur Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung.

-

Regierungspräsidium Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (22.02.2024): Hinweis auf Gewässer Manggraben und Gewässerrandstreifen.

-

Regierungspräsidium Kassel, Immissionsschutz (21.03.2024): Hinweise zum Lärmschutz.

-

Regierungspräsidium Kassel, Naturschutz und Landschaftspflege (21.03.2024): Hinweis zu geschütztem Biotop und Kompensationsflächen sowie zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.

-

Regierungspräsidium Kassel, Regionalplanung (22.03.2024): Hinweis auf gesetzlich geschütztes Biotop sowie auf angrenzende Fläche mit Rohstoffvorkommen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist zudem eine Stellungnahme mit umweltrelevanten Inhalten eingegangen, die Hinweise zur Außenbeleuchtung und zu einem gesetzlich geschützten Biotop vorbringt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Hofbieber, den 09.08.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „Fuldaer Straße“