Abbildung genordet, ohne Maßstab
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Fuldaer Straße“ beschlossen. Mit der teilräumlichen Änderung des Flächennutzungsplanes werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung und Erschließung des nördlichen Bereiches des Plangebietes im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Fuldaer Straße“ geschaffen. Der südliche Teilgeltungsbereich umfasst den Bereich zweier Flurstücke für den im Flächennutzungsplan bislang „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt wird und der entsprechend den vorgesehenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 42 „Fuldaer Straße“ überwiegend als „Gemischte Baufläche“ dargestellt werden soll. Da die geplante Festsetzung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht mehr aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wurde dieser südliche Teilgeltungsbereich zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung aufgenommen.
Der räumliche Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans besteht somit aus zwei räumlichen Teilgeltungsbereichen und umfasst Flächen in der Gemarkung Hofbieber, Flur 8 und 16. Die Abgrenzung der räumlichen Teilgeltungsbereiche kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Das Planziel der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von „Gemischten Bauflächen“ zulasten einer „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ innerhalb des nördlichen Teilgeltungsbereiches sowie zulasten von „Gewerblicher Baufläche“ im südlichen Teilgeltungsbereich; für den Bereich des gesetzlichen Gewässerrandstreifens entlang des Gewässers Manggraben werden hier zudem Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht sowie die im bisherigen Verfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit von
Montag, dem 12.08.2024 bis einschließlich Freitag, dem 13.09.2024
im Internet unter der Adresse www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private-bauangelegenheiten/bauleitplanung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer 007, zu den nachfolgend genannten Dienststunden der Verwaltung:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse karl-otto.henkel@hofbieber.de möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
| a) | Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag: Kapitel zu den standörtlichen Rahmenbedingungen, Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Planes, der Einordnung des Plangebietes und den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, zum Umgang mit Fläche, Grund und Boden, zu Emissionen, Abfällen und Abwässern, zur Nutzung von Energie, eingesetzten Stoffen und Techniken sowie Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei: | |
| - | Boden und Fläche: Rechtliche Grundlagen, Bestandsbeschreibung, Bodenempfindlichkeit, Bodenentwicklungsprognose, Altlasten und Bodenbelastungen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung. |
| - | Wasser: Bestandsbeschreibung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Sicherung der Gewässer und der Gewässerrandstreifen, Eingriffsbewertung. |
| - | Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Bestandsbeschreibung, Starkregenereignisse, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung. |
| - | Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung (Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen) und Eingriffsbewertung. |
| - | Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Darlegung der Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages. |
| - | Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Benennung der nächstgelegenen Schutzgebiete sowie Eingriffsbewertung. |
| - | Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Beschreibung mit Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope und Flächen mit rechtlicher Bindung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Eingriffsbewertung. |
| - | Biologische Vielfalt: Begriffsdefinition und Eingriffsbewertung. |
| - | Landschaft: Bestandsbeschreibung, Beschreibung eingriffsminierender Maßnahmen und Eingriffsbewertung. |
| - | Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Bewertung der Schutzgüter Wohnen und Erholung, Eingriffsbewertung. |
| - | Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Verweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmalen. |
| - | Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Hinweis, dass keine Risiken mit der Planung verbunden sind. |
| - | Wechselwirkungen: Bewertung der Wechselwirkungen der Schutzgüter. |
| Ferner umfasst der Umweltbericht Aussagen zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Ausführungen zur Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, zu den in Betracht kommenden alternativen Planungsmöglichkeiten und wesentlichen Gründen für die Standortwahl, zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring), eine Zusammenfassung und eine Bestandskarte zu den Biotop- und Nutzungstypen. | |
| b) | Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden: | |
| - | Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Eschwege (22.03.2024): Hinweise zu Beleuchtung und Emissionen. |
| - | Industrie- und Handelskammer Fulda (08.03.2024): Hinweis zu Emissionen. |
| - | Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Bauen und Wohnen (19.03.2024): Hinweise zum Gewässerrandstreifen und zur Entwässerung; Anregung zu gesetzlich geschütztem Biotop und zu Kompensationsmaßnahmen, Hinweis zu Löschwasserversorgung und Trinkwassernetz. |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (15.03.2024): Hinweise zu Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz sowie zur Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung. |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (22.02.2024): Hinweis auf Gewässer Manggraben und Gewässerrandstreifen. |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Immissionsschutz (21.03.2024): Hinweise zum Lärmschutz. |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Naturschutz und Landschaftspflege (21.03.2024): Hinweis zu geschütztem Biotop und Kompensationsflächen sowie zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Regionalplanung (22.03.2024): Hinweis auf gesetzlich geschütztes Biotop sowie auf angrenzende Fläche mit Rohstoffvorkommen. |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hofbieber, den 09.08.2024