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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 34/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Rückschnitt von Hecken, Büschen und Bäumen

Was den einen freut, kann bekanntlich des anderen Leid sein. Während sich Grundstücksbesitzer über prächtige Hecken und Büsche vor der Haustüre freuen, ärgert sich mancher über die unliebsame Bekanntschaft mit weit auslandenden Zweigen, die auf Gehwege und Fahrbahnen ragen.

Das Ordnungsamt der Gemeinde weist hiermit erneut darauf hin, dass Abgrenzungen entlang von öffentlichen Straßen so zu unterhalten sind, dass durch deren Beschaffenheit die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt wird. Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen und Gehwegen sind von den Grundstückseigentümern so zu beschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

Alle Grundstückseigentümer wird daher nahegelegt, den Zustand ihrer Einfriedungen zu überprüfen und einen Rückschnitt der Bäume, Sträucher und Hecken – falls notwendig – bis zur Grundstücksgrenze vorzunehmen. Hierzu gehört ebenso der Freischnitt von Straßenlaternen, Straßennamenschildern und Hausnummern. Gerade bei Notfällen müssen, auch im Eigeninteresse, die Straßen und Häuser schnell auffindbar sein.

Über den Gehweg muss der Freischnitt bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Straßen und Fahrwegen bis zu einer Höhe von 4,50 m erfolgen.

Im Interesse aller, die unsere Straßen, Wege und Gehwege benutzen, fordern wir die Grundstückeigentümer auf, diese Vorgaben zu kontrollieren und den evtl. erforderlichen Rück- bzw. Freischnitt durchzuführen.

Bei Schadensfällen durch Behinderungen durch Grünanlagen können sich erhebliche Schadenersatzforderungen sowie zivil- und strafrechtliche Konsequenzen ergeben.

Eine fachgerecht durchgeführte Heckenpflege dient dem Lebensraum Hecke und erhält ihn dauerhaft, darauf weist der Fachdienst Natur und Landschaft des Landkreises Fulda hin. Zum Schutz von Vögeln und zur Vermeidung von Störungen während der Brutzeit sollte ein Rückschnitt von Hecken aber auf die Zeit 01.09. bis 28.02. beschränkt werden.

Wir bitten um Beachtung der vorgenannten Bestimmungen.

Ordnungsamt
Gemeinde Hofbieber