Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl I S. 318) hat die Verbandsversammlung am 05.04.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
| im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 613.800 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 633.302 € | |
| mit einem Saldo von | -19.502 € | |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € | |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € | |
| mit einem Saldo von | 0 € | |
| mit einem Fehlbedarf von -19.502 €, | ||
| im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 48.628 € | |
| und dem Gesamtbetrag der | ||
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 305.000 € | |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.108.200 € | |
| mit einem Saldo von | -803.200 € | |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 650.000 € | |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 28.892 € | |
| mit einem Saldo von | 621.108 € | |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -133.464 € | |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 650.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| Dipperz, den 05.04.2022 Ort, Datum | Der Verbandsvorstand gez. Klaus-Dieter Vogler Verbandsvorsitzender |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises Fulda — Fulda, 22.08.2022
als Behörde der Landesverwaltung
G E N E H M I G U N G
Ich genehmige gemäß § 18 Abs. 1 KGG und § 97a HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2022 des Gruppenwasserwerks Vorderrhön vorgesehenen Kredite in Höhe von
650.000,-- Euro
(in Worten: „sechshundertfünfzigtausend Euro“)
In Vertretung:
Schmitt — (Siegel)
Erster Kreisbeigeordneter
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom 05.09.2022 bis 13.09.2022 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, im Zimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht aus.
Sprechzeiten: montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Die Haushaltsverfügung des Landrates des Landkreises Fulda vom 22.08.2022 wird der Verbandsversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO in der nächsten Sitzung bekannt gegeben. Die Haushaltsverfügung ergeht auflagenfrei. Die Haushaltsgenehmigung hat keine Auflagen enthalten.
| Dipperz, den 25.08.2022 Ort, Datum | Der Verbandsvorstand gez. Klaus-Dieter Vogler Verbandsvorsitzender |