Wie bei allen anderen Wahlen besteht auch bei der Landtagswahl und der Direktwahl die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite
www.hofbieber.de bis zum 04.10.2023 möglich.
Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich.
und
Die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen,
besteht bis Freitag, den 06. Oktober 2023, 13.00 Uhr
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde, Lioba Vogler, Telefon 06657/9871301, E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de, Fax: 06657/9871599
Zunächst müssen eine oder beide Stimmen auf dem Stimmzettel für die Landtagswahl angekreuzt werden. Der Stimmzettel für die Landtagswahl kommt dann in den blauen Stimmzettelumschlag, der zugeklebt werden muss. Dann muss auf dem Stimmzettel für die Direktwahl eine Stimme abgegeben werden. Der Stimmzettel für die Direktwahl kommt dann in den gelben Stimmzettelumschlag
Anschließend muss noch auf den beiden Wahlscheinen die „Versicherung an Eides-statt zur Briefwahl“ unterschrieben und das Datum eingetragen werden.
Die unterschriebenen Wahlscheine sowie der blaue und gelbe Stimmzettelumschlag kommen anschließend in den roten Wahlbriefumschlag. Den roten Wahlbriefumschlag können Sie innerhalb Deutschlands unfrankiert in den Briefkasten werfen, bei der Post abgeben oder direkt bei der Gemeinde Hofbieber abgeben.