Bekanntgabe der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Bauaussschuss der Gemeinde Hofbieber hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 die Aufstellung der oben genannten Bauleitplanung beschlossen.
Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die vom 06.07.2026 bis 07.08.2026 durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich in der Gemarkung Schwarzbach, Flur 4, über das Flurstück 19/1 mit einer Größe von ca. 4.815 m² und ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Tanner Straße 36“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte im Ortsteil Schwarzbach geschaffen werden.
Vorgesehen ist die Entwicklung einer Kindertagesstätte mit den zugehörigen Gebäude-, Frei-, Stellplatz- und Erschließungsflächen. Grundlage der Planung ist ein konkretes Vorhaben, das im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt wird.
Die Planung dient der bedarfsgerechten Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Betreuungsinfrastruktur und schließt unmittelbar an die bestehende Ortslage von Schwarzbach an.
Die Entwürfe der Bauleitplanung einschließlich Begründung, Umweltbericht, umweltbezogenen Unterlagen und dem Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom
07.09.2026 bis einschl. 09.10.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter dem Link
https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private-bauangelegenheiten/bauleitplanung
eingesehen und heruntergeladen werden. Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/j-l
Zudem liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Bauamt, Zimmer 007 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag – Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr, sowie zusätzlich |
| Dienstag: | 16:30 – 17:30 Uhr |
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher Feiertag Feiertag fällt und nach telefonischer Vereinbarung.
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an beteiligung@slrwienroeder.de unter Angabe des Betreffs „Tanner Straße“ zu übersenden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Für das Bauleitplanverfahren wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) liegen nach Einschätzung der Gemeinde folgende umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen vor:
Innerhalb dieser Unterlagen sind insbesondere Informationen zu folgenden Umweltbelangen enthalten:
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hofbieber, 04.09.2026