Feststellung von Nachrückern für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. Nr. 26 S. 318) sowie Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Nr. 65, S. 915).
Herr Andreas Stäblein kann gemäß § 32, Abs. 1 HGO nicht mehr Mitglieder in der Gemeindevertretung sein und verliert somit seinen Sitz in der Gemeindevertretung (§ 33 Abs. 1 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG).
Nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) tritt an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages entsprechend der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen, somit wird als nachrückender Bewerber festgestellt:
Wahlvorschlag SPD
Jakob Heimpel, Hofbieber, Ortsteil Langenbieber
Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß §§ 25-27 KWG binnen zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Hofbieber Frau Lioba Vogler, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Einspruch erhoben werden.