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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücker für die Gemeindevertretung

Feststellung von Nachrückern für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. Mai 2020 (GVBl. Nr. 26 S. 318) sowie Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. Nr. 65, S. 915).

Herr Andreas Stäblein kann gemäß § 32, Abs. 1 HGO nicht mehr Mitglieder in der Gemeindevertretung sein und verliert somit seinen Sitz in der Gemeindevertretung (§ 33 Abs. 1 Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG).

Nach § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) tritt an seine Stelle der nächste noch nicht berufene Bewerber des jeweiligen Wahlvorschlages entsprechend der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen, somit wird als nachrückender Bewerber festgestellt:

Wahlvorschlag SPD

Jakob Heimpel, Hofbieber, Ortsteil Langenbieber

Gegen vorstehende Feststellung kann gemäß §§ 25-27 KWG binnen zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Hofbieber Frau Lioba Vogler, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Einspruch erhoben werden.

Gez. Lioba Vogler
Gemeindewahlleiterin