In der Gemeinde Hofbieber ist das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen. Die Schiedsfrau / der Schiedsmann wird von der Gemeindevertretung gewählt und anschließend vom Amtsgericht Fulda ernannt.
Nach § 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) hat jede Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einzurichten. Die Aufgaben des Schiedsamts werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Sie müssen gut beleumundet, einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und für die Amtsausführung erforderliche Zeit verfügen. Darüber hinaus sind sie zur Fortbildung verpflichtet, d. h. sie müssen bereit sein, regelmäßig an fachgerechten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Das Amt kann nicht bekleiden,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
wer die rechtssprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben und die aus o. a. Gründen nicht von der Bekleidung bzw. Berufung des Ehrenamts ausgeschlossen sind, können sich schriftlich bis zum 25. Oktober 2024 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, bewerben.
Für weitere Informationen steht Frau Lioba Vogler unter Tel. 06657/9871301 oder per E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de gerne zur Verfügung.