Der Vorsitzende Martin Herbst eröffnet die Sitzung im Bürgerhaus Niederbieber und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für dem Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
Die Gemeindevertretung beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2025, der aus Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht besteht und mit einem Jahresergebnis von 453.823,65 € abschließt, festzustellen und den Gewinn 2025 mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zu verrechnen.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Gewinn des Jahres 2025 von 453.823,65 € der Rücklage zuzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 114 HGO zu erteilen.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für die Betriebskommission und Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
Die Gemeindevertretung beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2025, der aus Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht besteht und mit einem Jahresverlust von 103.169,25 € abschließt, gemäß § 10 der Eigenbetriebssatzung festzustellen.
Die Gemeindevertretung beschließt, den Verlust des Jahres 2025 in Höhe von 103.169,24 € aus der Rücklage zu entnehmen.
Die Gemeindevertretung beschließt, der Betriebsleitung und der Betriebskommission für das Wirtschaftsjahr 2025 die Entlastung zu erteilen.
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Romstadt für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
Die Gemeindevertretung beschließt zu der Ergänzungssatzung „Am Kiesberg 2“ im Ortsteil Hofbieber, Gemarkung Hofbieber, Flur 5, die Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß der Vorlage zu beschließen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Ergänzungssatzung „Am Kiesberg 2“ im Ortsteil Hofbieber als Satzung. Die Begründung zur Ergänzungssatzung „Am Kiesberg 2“ im Ortsteil Hofbieber wird gebilligt. Die Satzung der Ergänzungssatzung „Am Kiesberg 2“ im Ortsteil Hofbieber umfasst einen Teil von Flurstück 54/2, Flur 5, der Gemarkung Hofbieber (Teilgeltungsbereiche 1+2).
Der Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Am Kiesberg 2“ im Ortsteil Hofbieber ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Bürgermeister Röder bringt für den Gemeindevorstand den Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 ein. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung von Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss folgende Vertreter sowie Stellvertreter für die Verbände zu wählen:
Vertreter: Erster Beigeordneter Florian Wehner
Stellvertreter: Beigeordneter Peter Jordan
Vertreter: Erster Beigeordneter Florian Wehner
Stellvertreter: Beigeordneter Adrian Krieger
Fraktionsvorsitzender der CDU Oliver Leitsch, verliest den Antrag der Fraktionen von CDU, CWE und FDP und stellt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, CWE und FDP vor, die Gemeindeverwaltung bzw. den Gemeindevorstand mit der Prüfung zu beauftragen, durch welche konkreten Maßnahmen der Gefahrensituation am Ortseingang von Hofbieber – aus Richtung Langenbieber kommend – bestmöglich und zeitnah begegnet werden kann. Im Rahmen der Prüfung sollen insbesondere die Optionen Versetzung des Ortsschildes, Geschwindigkeitsreduzierung und Errichtung einer Leitplanke auf ihre rechtliche und praktische Umsetzbarkeit untersucht werden.
Die Verwaltung wird gebeten, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu prüfen und über die Ergebnisse dieser Prüfung sowie den Stand der Abstimmung mit Hessen Mobil und einer Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vollumfänglich zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt den Prüfauftrag wie beantragt und vorgestellt.
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zum Haushaltsvollzug gemäß § 28. Abs. 1 GemHVO zum Ende des 2. Quartals, Stand 30.06.2026, zur Kenntnis.
Die Anfrage der CWE-Fraktion zur Nutzung der Freikarten für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hofbieber für das Freibad Bieberstein wird von Bürgermeister Röder beantwortet.
Die Anfrage und damit auch der Antrag vom 11.02.2026 der CWE-Fraktion zum Antrag auf Machbarkeitsprüfung zur Ertüchtigung der barrierefreien Zuwege am Freibad Bieberstein wird von Bürgermeister Röder beantwortet.
Zum Ende der Sitzung berichtet Bürgermeister Röder zu aktuellen Themen.
Vorsitzender Herbst kündigt die nächste Sitzung der Gemeindevertretung für Donnerstag, 22.10.2026, 19:30 Uhr, an und schließt die Sitzung der Gemeindevertretung.