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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 39/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber vom 18.09.2025

Der Vorsitzende Martin Herbst eröffnet die Sitzung in der Dorfscheune Schwarzbach und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Weiter teilt er mit, dass mit Ausscheiden des Gemeindevertreters Andreas Stäblein aus dem Wahlvorschlag SPD Jakob Heimpel, Langenbieber, in die Gemeindevertretung nachgerückt ist und begrüßt ihn als neuen Gemeindevertreter. Der Vorsitzende drückt zugleich im Namen der gemeindlichen Gremien seinen Dank für das Engagement von Andreas Stäblein in der Gemeindevertretung in den vergangenen vier Jahren aus.

Tagesordnung:
I. Beschlüsse
1. Niederschrift der 26. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.05.2025

Zur Niederschrift der 26. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.05.2025 werden keine Einwände erhoben.

2. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024

Die Gemeindevertretung beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2024, der aus Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht besteht und mit einem Jahresgewinn von 168.357,85 € abschließt, festzustellen und den Gewinn 2024 mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zu verrechnen.

b. Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gewinn des Jahres 2024 von 168.357,85 € der Rücklage zuzuführen.

c. Entlastung des Gemeindevorstands für das Haushaltsjahr 2024

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 114 HGO zu erteilen.

3. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Hofbieber

Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024

Die Gemeindevertretung beschließt, den geprüften Jahresabschluss 2024, der aus Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht besteht und mit einem Jahresgewinn von 137.360,84 € abschließt, gemäß § 10 der Eigenbetriebssatzung festzustellen.

b. Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gewinn des Jahres 2024 von 137.360,84 € der Rücklage zuzuführen.

c. Entlastung der Betriebsleitung und des Gemeindevorstandes für das Haushaltsjahr 2024

Die Gemeindevertretung beschließt, der Betriebsleitung und dem Gemeindevorstand für das Wirtschaftsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

4. Einbringung der Nachtragshaushaltssatzung 2025

Bürgermeister Röder bringt für den Gemeindevorstand den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 ein. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

5. Ankauf von Grundstücken für die Baugebietsentwicklung im Ortsteil Elters, „Am Burgrain“

Auf Vorschlag von 1. Beigeordneten Wehner für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand zu beauftragen, die Kaufverträge über den Ankauf der Grundstücke für die Entwicklung des Baugebietes „Am Burgrain“ in Elters abzuschließen.

6. Bebauungsplan Nr. 45, „Am Burgrain“ im Ortsteil Elters

Auf Vorschlag von 1. Beigeordneten Wehner für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2022 über den Bebauungsplan Nr. 45 „Am Burgrain“ im Ortsteil Elters § 2 Abs. 1 BauGB neu.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in Elters nördlich des Milseburgradweges im Anschluss an die vorhandene Bebauung „Am Sand“. Er umfasst in der Gemarkung Elters eine Teilfläche des Flurstückes 170, angrenzend an den Bahnhofsweg sowie eine Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Elters, Flur 2, Flurstück 31, ebenfalls angrenzend an den Bahnhofsweg sowie einen Teil des Bahnhofsweges Flur 1, Flurstück 148/2.

b. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

c. Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

7. Beratung und Beschlussfassung über den Verkaufspreis der gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet „Am Burgrain“, Ortsteil Elters

Auf Vorschlag von 1. Beigeordneten Wehner für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, den Verkaufspreis der gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet „Am Burgrain“ im Ortsteil Elters auf 99,00 €/m² festzusetzen. Die Erschließung soll im Jahr 2026 erfolgen.

8. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber sowie Bebauungsplan Nr. 44 für den Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber

Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Leitsch für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

a) Beschlussfassung zu den vorgebrachten Hinweisen und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt, zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber sowie zum Bebauungsplan Nr. 44 für den Bereich „Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber, die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen gemäß der Anlage (Behandlungsvorschlag als Teil C - Ergebnisse der Beteiligung). Diese sind in die Planunterlagen einzuarbeiten.

b) Auslegungsbeschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung beschließt, die Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Auslegungsbeschluss der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber sowie zum Bebauungsplan Nr. 44 für den Bereich “Mühlenstraße“ im Ortsteil Niederbieber ist ortsüblich bekanntzumachen.

9. Wahl einer neuen Schriftführerin für die Gemeindevertretung

Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, Ann-Kathrin König zur weiteren stellvertretenden Schriftführerin in der Gemeindevertretung zu wählen.

II. Informationen, Sonstiges
10. Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze laut § 30 HKJGB in der Gemeinde Hofbieber 2025/2026

Die Gemeindevertretung nimmt die Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze laut § 30 HKJGB in der Gemeinde Hofbieber 2025/2026 zur Kenntnis.

11. Bericht zum Haushaltsvollzug gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zum Haushaltsvollzug gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO zum Ende des 2. Quartals, Stand 30.06.2025 zur Kenntnis. Weiter berichtet Bürgermeister Röder zu weiteren aktuellen Themen.

12. Schlussbericht der 239. Vergleichenden Prüfung „Vorbericht Haushaltsplan“

Die Gemeindevertretung nimmt den Schlussbericht der „239. Vergleichenden Prüfung - Vorbericht Haushaltsplan“ zur Kenntnis.

13. Ehrung von langjährig Tätigen

Am 15.05.2025 hat die Gemeindevertretung die Auszeichnung von Lothar Schaub, Obergruben, und Carlo Gutmann, Niederbieber, mir der Hofbieber-Plakette in Kupfer beschlossen. Bürgermeister Röder hält die Laudatio und vollzieht die Ehrungen mit Vorsitzendem Herbst.

Vorsitzender Herbst kündigt die nächste Sitzung der Gemeindevertretung für Donnerstag, 30.10.2025, 19:30 Uhr, im Gemeindezentrum Hofbieber an und schließt die Sitzung der Gemeindevertretung.