Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Gemeinde Hofbieber wurde von der Gemeindevertretung am 18.09.2025 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 168.357,85 € festgestellt. Der Gewinn wurde der Rücklage zugeführt. Dem Gemeindevorstand wurde für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung erteilt.
Bestätigungsvermerk der Revision:
Die Revision hat den Jahresabschluss - bestehend aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung, erläutert durch den Rechenschaftsbericht und ergänzt um die vorgeschriebenen Anlagen (§ 112 HGO) - der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2024 geprüft.
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses (§ 128 HGO) ist festzustellen, ob
Die Revision hat den Jahresabschluss und die Haushaltswirtschaft risikoorientiert, unter Beachtung der Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen, geprüft.
Im Rahmen der Prüfung wurde die Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems miteinbezogen sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss auf der Basis von analytischen Prüfungshandlungen und Stichproben durchgeführt.
Als Prüfungsschwerpunkt wurde dabei das Forderungsmanagement festgelegt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Bei der Prüfung hat sich die Revision an den Leitlinien und Hinweisen des Instituts der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IDR) orientiert.
Die Revision ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Daraus ergibt sich folgender
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, stimmt der Jahresabschluss mit der Buchführung überein, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Daraus ergibt sich folgender
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, entspricht die Haushaltswirtschaft insgesamt den geltenden Vorschriften. Verstöße gegen die Gebote der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit wurden im Rahmen der durchgeführten Prüfungen nicht festgestellt. Die haushaltwirtschaftliche Lage der Gemeinde ist geeignet, die stetige Erfüllung der Gemeinde obliegenden Aufgaben zu gewährleisten.
Fulda, den 05. August 2025
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss 2024 wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025
| montags bis freitags | von 08:30 bis 12:00 Uhr und |
| dienstags | von 14:00 bis 17:30 Uhr |
im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, öffentlich aus.
Hofbieber, 19.09.2025