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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Winterdienst

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

mit Beginn des neuen Jahres wechselt auch die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes in Straßen mit einseitigem Gehweg. Wir möchten dies zum Anlass nehmen um Sie generell über die Winterdienstverpflichtung zu informieren.

Wie Sie wissen, ergibt sich die Winterdienstverpflichtung der Anlieger aus der Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hofbieber. Es handelt sich bei der Straßenreinigung also um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümer bzw. der sonstigen Reinigungspflichtigen.

Das ist auch der Grund dafür, dass die Gemeinde diese Verpflichtung überwachen und die Nichteinhaltung sanktionieren muss. Die sich aus vorgenannten Rechtsgrundlagen ergebende Überwachungsverpflichtung der Gemeinde wird zunehmend auch von Hauseigentümern, die ihrer Reinigungspflicht regelmäßig nachkommen und von Passanten, die sich aufgrund mangelnder Reinigung nicht sicher fühlen, eingefordert.
Sobald sich ein Fußgänger durch einen Sturz auf einem umgeräumten Gehweg eine erhebliche Verletzung zugezogen hat, die in Extremfällen durchaus eine Querschnittslähmung sein kann, wird auch der Letzte erkennen, dass es mit einer möglichen Entschädigung über die Haftpflichtversicherung nicht getan ist. Diese Überwachung liegt also im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die sich -bei entsprechender Ausführung der satzungsgemäß vorgeschriebenen Reinigung- auch in der frostigen Jahreszeit relativ sicher auf den öffentlichen Flächen bewegen können.
Nicht zuletzt wegen der teilweise gravierenden Folgen einer Pflichtverletzung haben Reinigungsregelungen polizeirechtlichen Charakter. Zur Durchsetzung der satzungsrechtlichen Verpflichtung können daher Geldbußen festgesetzt oder die Arbeiten mittels Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen ausgeführt werden. Übrigens liegen die Kosten einer solchen Ersatzvornahme im Regelfall erheblich über den Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie die Leistung in eigenem Auftrag durch eine private Firma ausführen lassen.
Wir bitten Sie daher dringend, Ihrer Pflicht zum Winterdienst im eigenen Interesse und zur Sicherheit aller Passanten nachzukommen. Sie ersparen uns damit viel Arbeit, denn wir sind gehalten, den vorgenannten Auftrag -notfalls mit den Mitteln der Satzung- durchzuführen.
Die nachfolgenden Beispiele sollen Ihnen helfen, Ihre grundsätzliche Verpflichtung zu erkennen und erläutern, in welcher Art und Weise und zu welchen Zeiten die Arbeiten auszuführen sind.
Anhand der folgenden Beispiele werden Ihnen die möglichen Varianten mit schematischen Darstellungen erläutert. Sollten über diese Erläuterungen hinaus Fragen auftreten, sind wir stets bereit, zur Klärung beizutragen

gez. Vogler
Ordnungsamt