Alle Wahlberechtigten werden dazu aufgerufen, Ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl 2025 zu nutzen. Geben Sie Ihre Stimme vor Ort in Ihrem Wahllokal oder per Briefwahl ab.
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl wird allerdings darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten!
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 03.02.2025 versandt werden
| - | persönlich |
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| Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist durch Vorsprache in der Gemeindeverwaltung Hofbieber möglich. |
| - | schriftlich |
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| Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Bitte beachten Sie hier die zu berücksichtigenden Zustellungszeiten durch die Post! |
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| Die Schriftform gilt auch für Fax oder E-Mail (formlos). Bitte geben Sie hierbei Ihren vollständigen Namen, Anschrift sowie Geburtsdatum an. |
| - | online (Online-Wahlscheinantrag) oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung |
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| Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf www.hofbieber.de zu beantragen. |
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| oder Sie scannen den aufgedruckten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. |
| - | Anträge für Andere stellen |
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| Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Beantragung ist in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich möglich. |
Wie kann ich wählen, wenn meine Briefwahlunterlagen nicht angekommen oder verloren gegangen sind?
Wie funktioniert die Briefwahl?
Sie haben noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Hofbieber, Lioba Vogler, Telefon 06657/9871301, E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de