Die Gemeindevertretung hat am 30.10.2025 die Nachtragshaushaltssatzung 2025 beschlossen. Nachdem die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda mit Verfügung vom 13.01.2026 diese genehmigt hat, kann die Nachtragshaushaltssatzung 2025 bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. April 2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Gemeindevertretung am 30.10.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 90.400 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 81.200 EUR aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.140.000 EUR um 383.000 EUR erhöht und damit auf 1.523.000 EUR neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 6.795.000 EUR um 1.832.000 EUR vermindert und damit auf 4.693.000 EUR neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 30.10.2025 beschlossene Stellenplan.
Hofbieber, 31.10.2025
| Der Gemeindevorstand der |
| Gemeinde Hofbieber |
| (Siegel) |
|
| gez. Markus Röder, Bürgermeister |
Genehmigung des Landrates des Landkreises Fulda vom 13.01.2026:
Der Landrat des Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung
- Kommunalaufsicht -
Fulda, 13.01.2026
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
1.
in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2025 um 383.000 € erhöhten Kredite mit einer Gesamthöhe von
1.523.000,-- Euro
(in Worten: „eine Million fünfhundertdreiundzwanzigtausend Euro“)
2.
in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO zur Inanspruchnahme der in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hofbieber für das Haushaltsjahr 2025 um 1.832.000 € verminderten Verpflichtungsermächtigungen in Gesamthöhe von
4.693.000,-- Euro
(in Worten: „vier Millionen sechshundertdreiundneunzigtausend Euro“)
In Vertretung
(Siegel)
Gez.: Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter
Öffentliche Auslegung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit allen Anlagen in der Zeit vom 26.01.2026 bis 04.02.2026 in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer Nr. 105, öffentlich ausliegt. Des Weiteren kann die Haushaltssatzung auf der Homepage der Gemeinde Hofbieber unter „Digitales Rathaus, Politik“ und dort unter „Satzungen“ eingesehen werden.
Hofbieber, 23.01.2026