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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss 2025 der Gemeinde Hofbieber

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 der Gemeinde Hofbieber wurde von der Gemeindevertretung am 10.09.2026 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 453.823,65 € festgestellt. Der Gewinn wurde der Rücklage zugeführt. Dem Gemeindevorstand wurde für das Haushaltsjahr 2025 die Entlastung erteilt.

Bestätigungsvermerk der Revision:

Die Revision hat den Jahresabschluss - bestehend aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung, erläutert durch den Rechenschaftsbericht und ergänzt um die vorgeschriebenen Anlagen (§ 112 HGO) - der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2025 geprüft.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses (§ 128 HGO) ist festzustellen, ob

•

der Jahresabschluss mit den Anlagen förmlich und inhaltlich den Vorschriften entspricht (§ 128 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 HGO),

•

die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgte (§ 128 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 HGO).

Die Revision hat den Jahresabschluss und die Haushaltswirtschaft risikoorientiert, unter Beachtung der Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen, geprüft.

Im Rahmen der Prüfung wurde die Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems miteinbezogen sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss auf der Basis von analytischen Prüfungshandlungen und Stichproben durchgeführt.

Folgende Schwerpunkte wurden dabei gesetzt:

•

Liquiditätsmanagement,

•

Personalprüfung zu Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub.

Als Prüfungsschwerpunkt wurde dabei das Forderungsmanagement festgelegt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.

Bei der Prüfung hat sich die Revision an den Leitlinien und Hinweisen des Instituts der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IDR) orientiert.

Die Revision ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab, dass

•

Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nach den Vorschriften der HGO, GemHVO sowie der GemKVO und den analog anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und ordnungsgemäß aus den Büchern und den sonstigen erforderlichen Aufzeichnungen der Gemeinde hergeleitet wurden,

•

die Vermögenswerte ausreichend nachgewiesen sowie richtig und vollständig erfasst sind,

•

der Anhang und die weiteren Anlagen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen,

•

die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind.

Daraus ergibt sich folgender

Uneingeschränkter kommunaler Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss

Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, stimmt der Jahresabschluss mit der Buchführung überein, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die wirtschaftliche Lage zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft ergab, dass

•

der Haushaltsplan, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, eingehalten wurde,

•

die Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,

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bei den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist.

Daraus ergibt sich folgender

Uneingeschränkter kommunaler Bestätigungsvermerk für die Haushaltswirtschaft

Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, entspricht die Haushaltswirtschaft insgesamt den geltenden Vorschriften. Verstöße gegen die Gebote der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit wurden im Rahmen der durchgeführten Prüfungen nicht festgestellt. Die haushaltwirtschaftliche Lage der Gemeinde ist geeignet, die stetige Erfüllung der Gemeinde obliegenden Aufgaben zu gewährleisten.

Fulda, den 24. Juni 2026

Fachdienst Revision des Landkreises Fulda
gez. Ziegler (Leiter FD Revision), gez. Leibold (Prüfer)

Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss 2025 wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 01.10.2026 bis einschließlich 09.10.2026

montags bis freitags

von 08:30 bis 12:00 Uhr und

dienstags

von 14:00 bis 17:30 Uhr

im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, öffentlich aus.

Zudem wird der Jahresabschluss dauerhaft digital auf der Website der Gemeinde Hofbieber unter Digitales Rathaus \ Gemeindeportrait \ Zahlen - Daten - Fakten veröffentlicht.

Hofbieber, 28.09.2026

Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber
gez. Markus Röder
Bürgermeister