Die Gemeinde Hofbieber konnte glücklicherweise auf ihre Förderanträge zum Ausbau von Wegen im Rahmen des Förderprogramms „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“ und des Sonderprogramms Nahmobilität / Radwegebau „Stadt und Land“ umfangreiche Förderbescheide entgegennehmen.
Für diese Maßnahmen, welche für unsere gemeindliche Infrastruktur sehr wichtig sind, sind sehr hohe Fördersätze bewilligt worden.
Allerdings müssen alle geförderten zu asphaltierenden Wegebereiche bis zum Herbst 2023 und beim ländlichen Wegebau ca. die Hälfte noch bis Ende Oktober 2022 fertig gestellt sein.
Dies bedeutet gewisse Beeinträchtigungen der angrenzenden Felder als auch von Waldabschnitten und einzelner Gehöfte, ohne dass in der Kürze der Zeit eine Abstimmung mit allen Betroffenen im Vorfeld möglich ist.
| Folgende Wegeabschnitte / Bereiche sind in diesem Jahr betroffen: | |
| - | Weg von der Straße zur Fohlenweide zum Freibad Bieberstein |
| - | Weg zum Guckaihof oberhalb Kleinsassen |
| - | Radweg zwischen Schackau „Am Wäldchen“ bis Kleinsassen |
| - | Radweg oberhalb Kleinsassen ab dem „Weg zum Ludwig-Wolker-Haus“ bis „Weg zum Vorderstellberg“ und bis zur Landesstraße (Einmündung Guckaihof). |
| - | Ehemalige Kreisstraße von Wittges in Richtung Rödergrund |
| - | Elters Reststücke der Verlängerungen vom „Martesweg“ zum „Milseburgradweg“ und zum „Schäferweg“ |
| - | Wittges / Elters, „Weg zum Friedhof“ |
| - | Wittges Weg „Am Born“ ab unterer Brücke bis auf „Struthweg“ zwischen Elters und Weihersmühle |
| - | Hofbieber Weg „Am langen Rasen bis auf Landesstraße“ |
| - | Hofbieber Zwischenstück „Unterer Kühheckenweg“ |
| - | Allmus Verbindungstück „Im Legels“ beim Teich, Richtung Traisbach |
Die Grenzpunkte werden, wo sie nahe am Ausbaubereich liegen, mit Pflöcken angezeigt.
Durch die Bauarbeiten ist an einigen Tagen keine oder nur eine eingeschränkte Befahrung der Wege in Abstimmung mit dem Bauunternehmen möglich.
Teilweise wird es ggf. erforderlich, dass das vom Wegerandbereich abzuschiebende Bankettmaterial vorübergehend im Grenzbereich zum Liegen kommt.
Auch macht es nach den Asphaltarbeiten ggf. Sinn, dass die notwendigen Angleichungen der Bankette und von Böschungen teils auch auf angrenzende Privatflächen ausgeweitet werden.
Wir bitten daher alle evtl. betroffenen Anlieger oder Bewirtschafter sich bei Abstimmungsbedarf mit dem gemeindlichen Bauamt, Herrn Fabian Müller Tel. 06657/987-513 oder dem Unterzeichner in Verbindung zu setzen.