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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Klarstellungssatzung der Gemeinde Hofbieber Ortsteil Allmus

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBII S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBI. I S. 318)u nd § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6d es Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl.I S. 587) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber am 29.09.2022 folgende Klarstellungssatzung für den Ortsteil Allmus beschlossen:

§1

Räumlicher Geltungsbereich

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil (§ 34 BauGB) umfasst das Gebiet, das innerhalb der in der beigefügten Karte eingezeichneten Abgrenzungslinie liegt.

Die beigefügte Karte ist Bestandteil dieser Satzung.

§2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hofbieber, 04.10.2022

Siegel

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister