Die Gemeinde Hofbieber bittet alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer um Mithilfe Hecken, Sträucher, Bäume und sonstige Anpflanzungen tragen zu einem schönen Ortsbild bei und sind ein wichtiger Bestandteil unserer Wohn- und Lebensqualität. Gleichzeitig ist es wichtig, dass diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.
Die Gemeinde Hofbieber bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Anpflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und so zurückzuschneiden, dass Gehwege, Straßen, Radwege und sonstige öffentliche Verkehrsflächen jederzeit ungehindert genutzt werden können.
Überhängende Äste und Zweige können insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende sowie Menschen mit Kinderwagen oder Mobilitätseinschränkungen zu einem Hindernis werden. Auch die Sicht auf Straßen, Einmündungen, Verkehrsschilder und andere Verkehrsteilnehmende darf nicht beeinträchtigt werden.
Wichtig: Beim Rückschnitt sind die gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzes zu beachten. Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September nicht stark zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind jedoch zulässig. Unabhängig davon ist auf vorhandene Nester und geschützte Tiere Rücksicht zu nehmen.
Die Gemeinde Hofbieber bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch einen rechtzeitigen Rückschnitt dazu beitragen, dass Gehwege und Straßen sicher und ungehindert genutzt werden können und unser Ortsbild gepflegt bleibt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Rücksichtnahme!