Tagesordnung:
Der Vorsitzende Martin Herbst eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Gemeindevertreter Huder beantragt für die CWE-Fraktion die Änderung der Tagesordnung, den Punkt 2 "Beratung und Beschlussfassung einer Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer 2027 (Hebesatzsatzung 2027)" auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu verschieben, was mehrheitlich abgelehnt wird.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss und den Bauausschuss beschließt die Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2026 einschließlich aller Anlagen.
Bürgermeister Röder für den Gemeindevorstand, Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss und Gemeindevertreter Oliver Leitsch für die CDU-Fraktion empfehlen die Beschlussfassung der vorliegenden Hebesatzsatzung, Gemeindevertreter Huder spricht sich kritisch zur Erhöhung der Hebesätze aus.
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung für das Jahr 2027 mit nachfolgenden Hebesätzen: Grundsteuer A 300 % (bisher 270 %), Grundsteuer B 350 % (bisher 320 %), Gewerbesteuer 400 % (bisher 390%).
Bürgermeister Röder bringt für den Gemeindevorstand den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 ein. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der Haushaltssatzung 2027 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Plappert für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2026 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hofbieber die PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Fulda zu bestellen.
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Romstadt für den Bauausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen als Abwägung i.S. d. § 1 Abs. 7 BauGB.
Die Gemeindevertretung beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48, "Tanner Straße 36", Ortsteil Schwarzbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung hierzu wird gebilligt.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 48, "Tanner Straße 36", Ortsteil Schwarzbach, wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und in Kraft gesetzt.
Bürgermeister Röder beantwortet den gemeinsamen Prüfantrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich L 3258 / Hessenliede der Fraktionen CDU, CWE und FDP.
Die Gemeindevertretung nimmt die Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze laut § 30 HKJGB in der Gemeinde Hofbieber für den Zeitraum August 2026 bis Juli 2027 zur Kenntnis.
Bürgermeister Röder berichtet zu aktuellen Themen.
Vorsitzender Herbst kündigt die nächste Sitzung der Gemeindevertretung für Donnerstag, 26.11.2026, 19:00 Uhr, im DGH Elters an und schließt die Sitzung der Gemeindevertretung.