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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 44/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hofbieber

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34b „Rhönblick“ – 2. Bauabschnitt

mit Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

im Ortsteil Hofbieber

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretungung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34b „Rhönblick“ – 2. Bauabschnitt und der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Allgemeines Planungsziel ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für dringend benötigte Wohnbaugrundstücke durch Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ für die bislang als „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ gem. § 10 BauNVO ausgewiesenen Flächen, am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Hofbieber. Die im Plangebiet vorhandenen Sportanlagen sowie eine Waldinsel werden im Bestand gesichert.

Der rd. 5,2 ha große Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Hofbieber

Flur:

Flurstücke:

14

43/1, 53, 53/1, 54/2, 54/3, 54/4, 54/5, 55, 56, 57/3, 57/10, 58/1 und 58/2

Die Lage des Plangebietes, der räumliche Geltungsbereich sowie die Vorentwürfe gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.

2.

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur FNP-Änderung werden im Zeitraum vom

Montag den 02.11.2026 bis einschließlich Freitag den 04.12.2026

im Internet unter der Adresse:

https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private-bauangelegenheiten/bauleitplanung

sowie über das zentrale Internetportal des Landes:

https://bauleitplanung.hessen.de

zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, während der allgemeinen Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 – 12:00 Uhr, zusätzlich dienstags von 16:30 – 17:30 Uhr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an das, gem. § 4b BauGB, mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro:

beteiligung@grosshausmann.de

übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.

Räumliche Lage (OpenStreetMap, unmaßstäblich)

 

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans

(Planteil, genordet, unmaßstäblich)

 

 

Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf der FNP-Änderung

(Planteil, genordet, unmaßstäblich)

 

Hofbieber, 30.10.2026

Markus Röder, Bürgermeister