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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 44/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vereinfachte Umlegung nach §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemarkung:

Niederbieber

Lage:

Ausbau der Kreisstraße 11 in der Ortsdurchfahrt Hofbieber, Ortsteil Niederbieber

Verfahrensnummer:

22-FD-02-07-02-00-B-2023#011

Ordnungsnummern:

1-23

In der vereinfachten Umlegung für das Gebiet „Kreisstraße 11, Ortsdurchfahrt Hofbieber, Ortsteil Niederbieber“ in der Gemarkung Niederbieber wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 21.07.2026 am 19.10.2026 unanfechtbar geworden ist.

Mit der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand, durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstückteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen sind fällig.

Hofbieber, 30.10.2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hofbieber
gez. Markus Röder
Bürgermeister