Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Gemeinde Hofbieber wurde von der Gemeindevertretung am 31.10.2024 mit einem Jahresverlust in Höhe von 261.611,36 € festgestellt. Der Verlust wurde mit der Rücklage verrechnet. Dem Gemeindevorstand wurde für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung erteilt.
Bestätigungsvermerk der Revision:
Die Revision hat den Jahresabschluss - bestehend aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung, erläutert durch den Rechenschaftsbericht und ergänzt um die vorgeschriebenen Anlagen (§ 112 HGO) - der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 geprüft.
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses (§ 128 HGO) ist festzustellen, ob
Die Revision hat den Jahresabschluss und die Haushaltswirtschaft risikoorientiert, unter Beachtung der Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen, geprüft.
Im Rahmen der Prüfung wurde die Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems miteinbezogen sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss auf der Basis von analytischen Prüfungshandlungen und Stichproben durchgeführt.
Als Prüfungsschwerpunkt wurde dabei die Haushaltswirtschaft und die IT-Sicherheit festgelegt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Bei der Prüfung hat sich die Revision an den Leitlinien und Hinweisen des Instituts der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. (IDR) orientiert.
Die Revision ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ergab, dass
Daraus ergibt sich folgender
Uneingeschränkter kommunaler Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, stimmt der Jahresabschluss mit der Buchführung überein, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft ergab, dass
Daraus ergibt sich folgender
Uneingeschränkter kommunaler Bestätigungsvermerk für die Haushaltswirtschaft
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, entspricht die Haushaltswirtschaft insgesamt den geltenden Vorschriften. Verstöße gegen die Gebote der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit wurden im Rahmen der durchgeführten Prüfungen nicht festgestellt. Die haushaltwirtschaftliche Lage der Gemeinde ist geeignet, die stetige Erfüllung der Gemeinde obliegenden Aufgaben zu gewährleisten.
Fulda, den 30. September 2024
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss 2023 wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 11.11.2024 bis einschließlich 22.11.2024
| montags bis freitags | von 08:30 bis 12:00 Uhr und |
| dienstags | von 14:00 bis 17:30 Uhr |
im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, öffentlich aus.
Hofbieber, 04.11.2024