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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hofbieber, Ortsteil Langenbieber , Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22, 1. Änderung „Auf der Werd"

Übersicht und räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22, 1. Änderung „Auf der Werd", ohne Maßstab

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 09.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22, 1.Änderung „Auf der Werd " und dessen Entwurfsoffenlage beschlossen. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich das Flurstück, Flur 2, Flst. Nr. 75/8, Gemarkung Langenbieber und kann der unten abgebildeten Übersichtskarte entnommen werden. Das Planziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22, 1. Änderung ist die Änderung von einzelnen Festsetzungen des bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 zur Erstellung von dringend erforderlichen Anbauten auf dem Grundstück.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Textteil liegen in der Zeit von

Montag, den 04.12.2023 bis einschließlich Freitag, den 05.01.2024

im Rathaus der Gemeinde Hofbieber, Bauamt, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung aus.

Öffnungszeiten Verwaltung: Mo., Mi., Do., Fr. - von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter „https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauangelegenheiten/bauleitplanung“ eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter “https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z“

Umweltbezogene Informationen: Es liegt ein Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Biologische Vielfalt, Kultur- und sonstige Sachgüter, Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern sowie Nutzung von Energie und Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.

Hofbieber, den 24.11.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber
Markus Röder
Bürgermeister