Die Gemeindevertretung hat am 10.11.2022 die Nachtragshaushaltssatzung 2022 beschlossen. Nachdem die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda die erforderliche Genehmigung erteilt hat, kann die Nachtragshaushaltssatzung 2022 bekannt gemacht und damit rechtskräftig werden.
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318) hat die Gemeindevertretung am 10.11.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.796.000 € um 827.000 € erhöht und damit auf 3.623.000 € neu festgesetzt
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7
Die Regelungen des bisherigen § 7 werden nicht geändert.
Hofbieber, 11.11.2022
Es wird hiermit bekanntgemacht, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit allen Anlagen gemäß § 97 Abs. 5 HGO in der Zeit vom 05.12.2022 bis 14.12.2022 während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, Zimmer 105, öffentlich ausliegt.
Hofbieber, 02.12.2022