Titel Logo
Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amt für Bodenmanagement Fulda

Bekanntmachung über die Vornahme von örtlichen Vermessungsarbeiten und über das Betreten von Grundstücken nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Gemeinde: Hofbieber Gemarkungen: Elters und Wittges

Entlang der Kreisstraßen K28 und K27 vom Ortsausgang Elters in Richtung Schwarzbach bis zum Abzweig der K40 bei Langenberg und vom Ortsausgang Wittges bis zur Kreuzung mit der K 28 ist es voraussichtlich erforderlich im Rahmen einer Grenzfeststellung, die anliegenden Grundstücke zu betreten.

Die Arbeiten werden am Montag, dem 02. Februar 2026 beginnen und sich über einen Zeitraum von ca. 10 Wochen erstrecken.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, für die Vermessungsarbeiten den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 22 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 430).

Die Anwesenheit bei der Vermessung ist freigestellt. Eine Teilnahme ist jedoch nicht erforderlich.

Um Beschädigungen an unterirdischen Anlagen und Leitungen möglichst von vornherein vermeiden zu können, bitte wir die Grundstückseigentümer, uns vor Beginn der Arbeiten die ihnen bekannten Informationen über die Lage und den Verlauf solcher Einrichtungen auf Ihrem Grundstück zur Verfügung zu stellen.

Sofern an einer Grundstücksgrenze Grenzpunkte festgestellt und abgemarkt werden, wird das Ergebnis durch öffentliche Bekanntmachung oder den Grundstückseigentümern in Form eines Grenzfeststellung- und Abmarkungsbescheides bekanntgegeben. Vorher wird Gelegenheit zur Anhörung gegeben.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!