Abbildung: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße K4“ im Ortsteil Hofbieber (unmaßstäbliche Abbildung, genordet)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße K4“ im Ortsteil Hofbieber, Gemeinde Hofbieber
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in der Sitzung am 21.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 43 für den Bereich „Gewerbegebiet südliche Raiffeisenstraße K4“ im Ortsteil Hofbieber gefasst. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich südlich der Raiffeisenstraße und umfasst in der Gemarkung Hofbieber Flur 16 das Flurstück 54 mit einer Fläche von 6.321 m². Das Satzungsgebiet ist auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bestehen konkrete Absichten zur Errichtung eines Lager-, Garagen- und Fahrzeugparks. Das Satzungsgebiet wird derzeit im Regionalplan Nordhessen 2009 als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Bestand“ ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan vom 24.07.1998 weist das Planungsgebiet als „Gewerbliche Baufläche“ aus.
Das Plangebiet umfasst eine Baufläche in Ortsrandlage. Trotz der definierten Ortsrandlage ist das Planungsgebiet durch umliegende Bebauung gewerbliche geprägt und umschließt das Planungsgebiet in kurzer Entfernung dreiseitig Richtung Süden, Wersten und Osten. Eine weitere Wohnbebauung ist aufgrund des nördlich gelegenen Friedhofs unwahrscheinlich. Es befindet sich bereits ein teilweise frequentiv genutzter Parkplatz nördlich des Planungsgebiets im Zusammenhang mit dem Friedhof.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planzeichnungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit den textlichen Festsetzungen sowie die Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
Freitag 23.12.2022 bis einschließlich Freitag 27.01.2023
In der Gemeindeverwaltung Hofbieber (Bauabteilung – Zimmer 007, Schulweg 5, 36145 Hofbieber) während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden
| Montag bis Freitag | von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| sowie Dienstag | von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail der Gemeinde Hofbieber (info@hofbieber.de) bzw. beim beauftragten Planungsbüro Alt & Poppel Büro für Baubetreuung GmbH (info@alt-poppel.de) unter Angabe des Betreffs „Bebauung Gewerbegrundstück in Hofbieber – südliche Raiffeisenstraße K4“ vorgebracht werden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung einschl. der Begründung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber(https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/private-bauangelegenheiten/bauleitplanung/) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf der Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/“.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hofbieber deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß $ 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Alt & Poppel Büro für Baubetreuung GmbH, aus 36041 Fulda übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Hofbieber, 16. Dezember 2022