Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber hat in ihrer Sitzung am 26.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Am Kiesberg“ im Ortsteil Hofbieber gemäß § 2 (1) BauGB gefasst. Die Beteiligung zur Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 (2) BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (
1) und § 4 (1) BauGB wird ebenfalls abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Das Planziel der Ergänzungssatzung „Am Kiesberg“ gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB ist die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den Zusammenhang bebauter Ortsteile. Der räumliche Geltungsbereich 1 bezieht sich auf das Flurstück Nr. 51, Flur 5, Gemarkung Hofbieber, und kann der abgebildeten Karte entnommen werden.
Der Entwurf des Bauleitplanes einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von
Montag, den 16.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 17.01.2025
Im Rathaus der Gemeindeverwaltung Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, Zimmer 007, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblichen Feiertag fällt.
Öffnungszeiten Verwaltung: Mo., Mi., Do., Fr. - von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 16.30 bis 17.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter „https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauangelegenheiten/bauleitplanung“ eingestellt und können eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.
Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, oder auch per Email (info@hofbieber.de) vorgebracht werden.
Auf die Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB sind ergänzend § 1a Absatz 2 und 3 und § 9 Absatz 1a BauGB entsprechend anzuwenden; ihr ist eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nummer 1 BauGB beizufügen.
Der naturschutzrechtliche Ausgleich des Eingriffs erfolgt gemäß den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda innerhalb des Teilgeltungsbereichs 2 als Maßnahme zur Aufforstung eines Feldgehölzes bzw. Entwicklung einer Sukzessionsfläche im Bereich des Flst. Nr. 6, Flur 16, Gemarkung Hofbieber.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro Dagmar Sippel, Großenlüder, mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Gemeinde Hofbieber unter https://www.hofbieber.de/bauen-wohnen/bauleitplanung.de nachzulesen.
Hofbieber, 13.12.2024