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Blickpunkt Hofbieber - Amtliches Verkündungsorgan für die Gemeinde Hofbieber
Ausgabe 50/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Verhaltensempfehlungen für Hundehalter

In letzter Zeit gehen beim Ordnungsamt der Gemeinde wiederholt Beschwerden über freilaufende und streunende Hunde ein.

Besonders Kinder - aber auch Erwachsene - empfinden es als oftmals bedrohlich und gefährlich, wenn sie einem freilaufenden Hund begegnen. Sie reagieren dann meist ängstlich und hektisch, wodurch es dann leicht zu einer Gefahrensituation kommen kann. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass ein unbeaufsichtigter Hund Passanten anfällt und beißt, auch wenn die Hundehalter der Meinung sind, ihr Hund sei harmlos.

Nach der in Hessen gültigen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Die örtliche Ordnungsbehörde kann aufgrund dieser Verordnung jedermann das Halten und Führen eines bestimmten Hundes dauerhaft untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Um aber nicht zu solchen behördlichen Zwangsmaßnahmen greifen zu müssen, werden alle Hundehalter gebeten folgende Verhaltensempfehlungen zu beachten:

Respektieren Sie, dass nicht jeder Mensch ein Hundefreund ist, und versuchen Sie nicht, Ihre Tierliebe anderen Menschen mit Sätzen wie „Der macht doch nichts“ oder gar „Bleiben Sie ruhig stehen, dann beißt er nicht“ aufzuzwingen. Akzeptieren Sie, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben.

Innerhalb der Ortslage sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Dies ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Hofbieber geregelt.

Auch außerhalb der Ortslage müssen Hunde immer im Einwirkungsbereich des Hundeführers sein und jederzeit zurückgerufen werden können.. Rufen Sie Ihren Hund zu sich und leinen ihn gegebenenfalls an, wenn Ihnen andere Menschen begegnen. Dies gilt insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern oder Menschen, die Tiere mitführen. Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass Ihr Hund ihnen gehorcht. Lassen Sie ihn nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt werden.

Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind beseitigen. Hierunter fällt natürlich auch Hundekot. Für die rücksichtsvollen Hundebesitzer ist das ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Sie haben stets eine geeignete Plastiktüte zur Entsorgung dabei. Außerdem sind beim Ordnungsamt kostenlos Hundekotbeutel erhältlich.

Leisten Sie Ihren Beitrag zu einem positiven Bild der Hundehaltung durch ein rücksichtsvolles und vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit. Weisen Sie andere Hundehalter auf ein von Ihnen festgestelltes Fehlverhalten hin. Appellieren Sie an die Solidarität der Hundebesitzer.

Kaufen Sie Ihren Hund nur von einem seriösen Züchter, der Gewähr dafür bietet, dass das Tier artgerecht gehalten wurde und genügend Kontakt zu Menschen und Artgenossen hatte. Nutzen Sie die Möglichkeiten der dem VDH(Verband für das Deutsche Hundeswesen e. V., www.vdh.de) angeschlossenen Hundevereine zur Erziehung Ihres Hundes (Welpenschule, Begleithundeausbildung, etc.)

Gez. Vogler
Ordnungsamt